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Fahrzeugbewertung in Mömbris bei Totalschaden

Was ist Ihr Pkw nach einem Unfall noch wert?

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, kann ich als Kfz-Gutachter durch eine Fahrzeugbewertung den Wert des Autos im unreparierten Zustand feststellen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob es sich um einen Totalschaden handelt. Ein wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.

Die 130-Prozent-Regel – Reparatur trotz Totalschaden?

Oft kommt es vor, dass ein Geschädigter sein Fahrzeug auch bei einem Totalschaden instandsetzen lassen möchte. Problematisch wird dies, wenn die gegnerische Versicherung die Ansprüche nicht anerkennt und eine Übernahme der Reparaturkosten ablehnt. Die gute Nachricht: Durch die 130-Prozent-Regel kann der Geschädigte unter Umständen trotzdem eine Reparatur durchsetzen.

Laut Urteil des Bundesgerichtshofes greift die 130-Prozent-Regel, wenn die Summe aus Minderwert und Reparaturkosten brutto den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nicht um mehr als 30 Prozent überschreitet.

Sachgerechte Fahrzeugbewertung nach Unfällen und beim Verkauf

Die wichtigen Komponenten der Fahrzeugbewertung sind der Restwert und der Wiederbeschaffungswert. Der Restwert sagt aus, wie viel Geld Sie beim Verkauf des Pkw noch bekommen würden. Um diesen bestimmen zu können, ermittle ich zunächst den Wiederbeschaffungswert des Pkw. Er gibt Auskunft über den Wert vor und nach dem Unfall. Mit einer exakten Wertermittlung stellen Sie sicher, dass Sie beim Schadensfall das Geld beziehungsweise die Reparaturleistungen bekommen, die Ihnen zustehen.

Sie möchten Ihren Pkw (keinen Oldtimer) verkaufen? Dann müssen Sie dessen Wert genau kennen, um sich nicht über den Tisch ziehen zu lassen. Im Rahmen einer Fahrzeugbewertung trage ich unter anderem folgende Fakten zusammen:

  • Fahrzeugdaten
  • Erstzulassung
  • Vorbesitzer
  • Kilometerstand
  • Sonderausstattung
  • bisherige und anstehende Reparaturen
  • Scheckheftpflege
  • fehlende Teile

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Ihrem Kfz-Gutachter!

Habe ich Ihr Interesse geweckt? Dann freue ich mich auf Ihre Anfrage via Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Gerne erstelle ich außerdem ein Schadengutachten oder ein Beweissicherungsgutachten.

Bei mir ist Ihr Fahrzeug in erfahrenen Händen.

06188 / 994 187 0
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